Schulungen

Die von den Berufsgenossenschaften geforderten Einweisungen in die Handhabung von Feuerlöschern mit praktischen Löschübungen (gem. BGV A1) sowie nach den Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.2 führen wir gerne in Ihrem Unternehmen durch. Selbstverständlich erhalten Sie auch von uns die erforderlichen Dokumentationen.

Prüfung durch Sachverständige

Für bestimmte Gebäude und Sonderbauten sind verschiedene Brandschutzeinrichtungen von anerkannten Sachverständigen zu prüfen Die Prüfung dieser Anlagen auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen, vor der Wiederinbetriebnahme und die Möglichkeit einer wiederkehrenden Prüfung, die in den bauordnungsrechtlichen geforderten Zeiträumen zu erfolgen hat, bieten wir in Zusammenarbeit mit anerkannten Sachverständigen für den Brandschutz ebenfalls an. Die jeweiligen Gebäude bzw. Sonderbautypen, für die diese Prüfungen durchzuführen sind sowie die Zeiträume für die wiederkehrenden Prüfungen variieren von Bundesland zu Bundesland und sind in den jeweiligen Prüfvorschriften für technische Anlagen geregelt, z.B. der PrüfVO NRW oder der TPrüfVO in Hessen.