Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse
Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse sind in der Regel Brandschutztüren und Brandschutztore, die im normalen Betrieb z.B. aus organisatorischen Gründen im alltäglichen Geschäftsbetrieb/Produktionsablauf offen gehalten werden müssen. Diese Feststellanlagen sind mit einem oder mehreren externen oder internen Rauch- bzw. Thermoschaltern ausgerüstet, die im Falle eines Brandes die Tore bzw. Türen automatisch schließen. Das Aufkeilen von Brandschutztüren ist auch nach § 145 Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch strafbar. Zur Vermeidung einer Verrauchung von Flucht- und Rettungswegen werden in diesen Bereichen ebenfalls Feststellanlagen an Türen und Toren eingesetzt um ein sicheres Verlassen der Bereiche zu gewährleisten.
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