Brandschutzprüfung für Gebäude und Sonderbauten
Für bestimmte Gebäude und Sonderbauten sind verschiedene Brandschutzeinrichtungen von anerkannten Sachverständigen zu prüfen. Die Prüfung dieser Anlagen auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit bieten wir in Zusammenarbeit mit anerkannten Sachverständigen für den Brandschutz an. Für welche Gebäude bzw. Sonderbautypen eine Prüfung notwendig ist und die Zeiträume für die wiederkehrenden Prüfungen variiert von Bundesland zu Bundesland. In den jeweiligen Prüfvorschriften für technische Anlagen können Sie nachlesen, welche Regeln für Ihr Bundesland gelten, z.B. der PrüfVO NRW oder der TPrüfVO in Hessen.
Wann ist eine Brandschutzprüfung durch einen Sachverständigen allgemein sinnvoll?
- Vor der ersten Inbetriebnahme
- Nach wesentlichen Änderungen
- Vor der Wiederinbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfung in den bauordnungsrechtlich geforderten Zeiträumen
Sie haben Interesse an einer Prüfung durch einen Sachverständigen?
Bei Fragen rund um das Thema Prüfung durch Sachverständige stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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