Prüfung durch Sachverständigen

Gesetzlich vorgeschrieben

Brandschutzprüfung für Gebäude und Sonderbauten

Für bestimmte Gebäude und Sonderbauten sind verschiedene Brandschutzeinrichtungen von anerkannten Sachverständigen zu prüfen. Die Prüfung dieser Anlagen auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit bieten wir in Zusammenarbeit mit anerkannten Sachverständigen für den Brandschutz an. Für welche Gebäude bzw. Sonderbautypen eine Prüfung notwendig ist und die Zeiträume für die wiederkehrenden Prüfungen variiert von Bundesland zu Bundesland. In den jeweiligen Prüfvorschriften für technische Anlagen können Sie nachlesen, welche Regeln für Ihr Bundesland gelten, z.B. der PrüfVO NRW oder der TPrüfVO in Hessen.

Wann ist eine Brandschutzprüfung durch einen Sachverständigen allgemein sinnvoll?

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