Feststellanlagen

Brandschutztüren & Brandschutztore

Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse

Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse sind in der Regel Brandschutztüren und Brandschutztore, die im normalen Betrieb z.B. aus organisatorischen Gründen im alltäglichen Geschäftsbetrieb/Produktionsablauf offen gehalten werden müssen. Diese Feststellanlagen sind mit einem oder mehreren externen oder internen Rauch- bzw. Thermoschaltern ausgerüstet, die im Falle eines Brandes die Tore bzw. Türen automatisch schließen. Das Aufkeilen von Brandschutztüren ist auch nach § 145 Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch strafbar. Zur Vermeidung einer Verrauchung von Flucht- und Rettungswegen werden in diesen Bereichen ebenfalls Feststellanlagen an Türen und Toren eingesetzt um ein sicheres Verlassen der Bereiche zu gewährleisten.

Aufbau einer kabelgebundenen Feststellanlage

Eine Feststellanlage besteht aus einem Netzteil, einem Rauchschalter und einer Festhaltevorrichtung. Je nach den baulichen Gegebenheiten müssen weitere Deckenmelder eingesetzt werden sowie Handauslösetaster oder Türhaftmagneten.

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